Sanieren. Sichern. Neu starten.

Kanzlei für Insolvenz- und Sanierungsrecht, ergänzend Arbeitsrecht.
Rechtsanwalt Michael Vetter · Fachanwalt für Insolvenzrecht

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Bereiche

Wobei wir Sie unterstützen.

Insolvenzrecht

Unternehmensinsolvenz, Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren, Insolvenzplan, Geschäftsführerhaftung, Insolvenzanfechtung, Gläubigerberatung sowie Privatinsolvenz und Insolvenz von Selbständigen.

Sanierung

Krisenfrüherkennung, außergerichtliche Sanierung, Restrukturierung nach dem StaRUG und übertragende Sanierung – mit Krisen-Check zur ersten Orientierung.

Arbeitsrecht

Kündigung und Abfindung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung, Arbeitszeugnis, Lohn, Überstunden und Urlaub sowie Arbeitsrecht in der Insolvenz des Arbeitgebers.

Arbeitgeber

Arbeitsverträge, Personalabbau und Restrukturierung, Betriebsübergang, Betriebsrat und Mitbestimmung sowie Personalmaßnahmen in Krise und Insolvenz.

Branchen

Bau und Handwerk, Handel und E-Commerce, Gastronomie und Hotellerie, Industrie und Produktion – mit den typischen Fragen der jeweiligen Branche.

Wissen & Service

Ratgeber, Glossar, typische Fälle, Seminare und Schulungen, Ablauf und Kosten sowie Krisen-Check und Fristenrechner.

Schwerpunkt

Insolvenz & Sanierung – handeln, solange Sie die Wahl haben.

In der Unternehmenskrise entscheidet der Zeitpunkt. Wer früh handelt, kann zwischen außergerichtlicher Sanierung, StaRUG-Verfahren, Eigenverwaltung und Regelinsolvenz wählen. Wer zu lange wartet, verliert Optionen – und riskiert die persönliche Haftung.

01

Die Liquidität reicht nur noch Wochen

Die Bank kürzt die Kreditlinie, Lieferanten wollen Vorkasse, die nächsten Löhne sind unsicher. Wir prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, und zeigen Ihnen, welcher Handlungsspielraum besteht.

02

Der Insolvenzverwalter fordert Geld zurück

Zahlungen, die Sie vor Jahren von einem Kunden erhalten haben, sollen zurück in die Masse. Wir prüfen jede Anfechtungsvoraussetzung und zeigen Ihnen, welche Einwände Sie erheben können und wo Verhandlungsspielraum besteht.

03

Geschäftsführung in der Haftungsfalle

Nach Eintritt der Insolvenzreife können Zahlungen persönlich zu erstatten sein, ein verspäteter Antrag ist strafbar. Wir klären die Lage und zeigen Ihnen, wie Sie Haftungsrisiken begrenzen können.

  • Insolvenzantrag
  • Eigenverwaltung
  • Schutzschirmverfahren
  • StaRUG
  • Insolvenzplan
  • Übertragende Sanierung
  • Gläubigervertretung

Fristen

Drei Zahlen, die Sie kennen sollten.

Im Insolvenz- und Arbeitsrecht entscheiden Fristen oft über das Ergebnis. Diese laufen, ob man von ihnen weiß oder nicht.

3 / 6 Wochen Höchstfrist für den Insolvenzantrag ab Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung § 15a Abs. 1 InsO
3 Wochen Frist für die Kündigungsschutzklage ab Zugang der schriftlichen Kündigung § 4 KSchG
3 Jahre Regelmäßige Dauer bis zur Restschuldbefreiung in der Privatinsolvenz § 287 Abs. 2 InsO

Ergänzend: Arbeitsrecht

Arbeitsrecht – klar vertreten, auf beiden Seiten.

Außerdem beraten wir im Arbeitsrecht: Wir vertreten Arbeitnehmer bei Kündigung und Abfindung und beraten Arbeitgeber bei Personalmaßnahmen. Besonders dort, wo Arbeitsrecht und Insolvenzrecht zusammentreffen, bringen wir beide Rechtsgebiete zusammen.

01

Die Kündigung liegt auf dem Tisch

Ab Zugang bleiben drei Wochen für die Kündigungsschutzklage. Wir prüfen die Kündigung, sichern die Frist und verhandeln über Weiterbeschäftigung oder Abfindung.

02

Der Arbeitgeber ist insolvent

Lohn bleibt aus, der Insolvenzverwalter kündigt oder der Betrieb wird verkauft. Wir klären Insolvenzgeld, Kündigungsschutz und die Folgen eines Betriebsübergangs.

03

Personalabbau muss sein

Restrukturierung, Sozialauswahl, Verhandlungen mit dem Betriebsrat: Wir beraten Arbeitgeber, damit Personalmaßnahmen sorgfältig vorbereitet und Form- und Verfahrensfehler vermieden werden.

  • Kündigungsschutzklage
  • Abfindung
  • Aufhebungsvertrag
  • Insolvenzgeld
  • Betriebsübergang
  • Sozialplan

So arbeiten wir

Vom ersten Anruf zum Ergebnis.

  1. Erstkontakt

    Ihr Anruf oder Ihre Nachricht erreicht unser Sekretariat. Unsere Rechtsanwaltsfachangestellten nehmen Ihr Anliegen auf, notieren laufende Fristen sofort und senden Ihnen die Mandatsunterlagen zu.

  2. Anwaltliche Prüfung

    Ein Rechtsanwalt übernimmt Ihre Akte, sichtet die Unterlagen und ordnet Ihre Situation rechtlich ein – offen und ohne Beschönigung.

  3. Strategie & Kosten

    Sie erhalten eine klare Empfehlung mit Vorgehen, Zeitplan und einer transparenten Aussage zu den Kosten.

  4. Umsetzung

    Wir verhandeln, stellen Anträge und vertreten Sie gegenüber Gericht, Insolvenzverwalter, Gläubigern oder Arbeitgeber – und bleiben ansprechbar, wenn Folgefragen entstehen.

Team

Feste Ansprechpartner für Ihr Mandat.

Zwei Rechtsanwälte und zwei Rechtsanwaltsfachangestellte: Das Sekretariat nimmt Ihr Anliegen auf und behält Fristen im Blick, die Anwälte bearbeiten Ihr Mandat – mit kurzen Wegen und direktem Draht.

„Eine Insolvenz ist kein Urteil über einen Menschen. Sie ist ein geordnetes Verfahren – und wer es kennt, kann es gestalten.“
– Rechtsanwalt Michael Vetter, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Ratgeber

Wissen für Krise und Arbeitsplatz.

Orientierung

Eine erste Einschätzung – in wenigen Minuten.

Unsere Werkzeuge ersetzen keine Beratung, geben Ihnen aber schnell ein Gefühl dafür, wie dringend Ihre Lage ist. Es werden keine Daten übertragen.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Wann muss ein Insolvenzantrag gestellt werden?

Für juristische Personen wie GmbH, UG oder AG sowie für Gesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter (etwa die GmbH & Co. KG) gilt: Der Antrag ist ohne schuldhaftes Zögern zu stellen, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und spätestens sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung (§ 15a Abs. 1 InsO).

Die Fristen sind Höchstfristen: Sie dürfen nur ausgeschöpft werden, solange eine Sanierung ernsthaft und aussichtsreich betrieben wird. Im Zweifel sollte die Lage sofort geprüft werden.

Bedeutet eine Insolvenz das Ende meines Unternehmens?

Nein, nicht zwingend. Mit einem Insolvenzplan, in der Eigenverwaltung oder im Schutzschirmverfahren kann ein Unternehmen saniert und fortgeführt werden. Alternativ lässt sich der Geschäftsbetrieb im Wege der übertragenden Sanierung auf einen Erwerber übertragen. Je früher Sie handeln, desto mehr dieser Wege stehen offen.

Was kostet eine Erstberatung?

Die Kosten besprechen wir mit Ihnen, bevor wir tätig werden. Für Verbraucher ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch gesetzlich auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt, sofern nichts anderes vereinbart ist (§ 34 Abs. 1 S. 3 RVG). Mit Unternehmen kann eine transparente Vergütungsvereinbarung getroffen werden, etwa über ein Zeithonorar oder eine Pauschale. Details finden Sie unter Ablauf & Kosten.

Ich habe eine Kündigung erhalten – was muss ich jetzt tun?

Wenn Sie sich gegen die Kündigung wehren wollen, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam (§ 7 KSchG) – auch wenn sie eigentlich unwirksam gewesen wäre. Mit unserem Fristenrechner ermitteln Sie Ihr Fristende.

Bekomme ich meinen Lohn, wenn mein Arbeitgeber insolvent ist?

Für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis zahlt die Agentur für Arbeit in der Regel Insolvenzgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgelts (§§ 165, 167 SGB III). Der Antrag muss innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis gestellt werden. Mehr dazu im Ratgeber Insolvenzgeld.

Wer trägt im Arbeitsgerichtsverfahren die Anwaltskosten?

In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt die Kosten häufig. Wir klären die Deckung auf Wunsch für Sie.

Kontakt

Schildern Sie uns Ihre Situation.

Erreichbar Mo–Do 8–17 Uhr, Fr 8–15 Uhr – oder jederzeit per E-Mail. Ob drohende Zahlungsunfähigkeit, Post vom Insolvenzverwalter oder eine Kündigung: Unser Sekretariat nimmt Ihr Anliegen auf und notiert laufende Fristen sofort; anschließend bespricht ein Rechtsanwalt mit Ihnen, was jetzt zu tun ist.

  • KanzleiGoethestraße 27
    60313 Frankfurt am Main
  • ErreichbarkeitMo–Do 8:00–17:00 Uhr, Fr 8:00–15:00 Uhr · Termine nach Vereinbarung