Insolvenzrecht
Unternehmensinsolvenz, Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren, Insolvenzplan, Geschäftsführerhaftung, Insolvenzanfechtung, Gläubigerberatung sowie Privatinsolvenz und Insolvenz von Selbständigen.
Kanzlei für Insolvenz- und Sanierungsrecht, ergänzend Arbeitsrecht.
Rechtsanwalt Michael Vetter · Fachanwalt für Insolvenzrecht
Bereiche
Unternehmensinsolvenz, Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren, Insolvenzplan, Geschäftsführerhaftung, Insolvenzanfechtung, Gläubigerberatung sowie Privatinsolvenz und Insolvenz von Selbständigen.
Krisenfrüherkennung, außergerichtliche Sanierung, Restrukturierung nach dem StaRUG und übertragende Sanierung – mit Krisen-Check zur ersten Orientierung.
Kündigung und Abfindung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung, Arbeitszeugnis, Lohn, Überstunden und Urlaub sowie Arbeitsrecht in der Insolvenz des Arbeitgebers.
Arbeitsverträge, Personalabbau und Restrukturierung, Betriebsübergang, Betriebsrat und Mitbestimmung sowie Personalmaßnahmen in Krise und Insolvenz.
Bau und Handwerk, Handel und E-Commerce, Gastronomie und Hotellerie, Industrie und Produktion – mit den typischen Fragen der jeweiligen Branche.
Ratgeber, Glossar, typische Fälle, Seminare und Schulungen, Ablauf und Kosten sowie Krisen-Check und Fristenrechner.
Schwerpunkt
In der Unternehmenskrise entscheidet der Zeitpunkt. Wer früh handelt, kann zwischen außergerichtlicher Sanierung, StaRUG-Verfahren, Eigenverwaltung und Regelinsolvenz wählen. Wer zu lange wartet, verliert Optionen – und riskiert die persönliche Haftung.
01
Die Bank kürzt die Kreditlinie, Lieferanten wollen Vorkasse, die nächsten Löhne sind unsicher. Wir prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, und zeigen Ihnen, welcher Handlungsspielraum besteht.
02
Zahlungen, die Sie vor Jahren von einem Kunden erhalten haben, sollen zurück in die Masse. Wir prüfen jede Anfechtungsvoraussetzung und zeigen Ihnen, welche Einwände Sie erheben können und wo Verhandlungsspielraum besteht.
03
Nach Eintritt der Insolvenzreife können Zahlungen persönlich zu erstatten sein, ein verspäteter Antrag ist strafbar. Wir klären die Lage und zeigen Ihnen, wie Sie Haftungsrisiken begrenzen können.
Fristen
Im Insolvenz- und Arbeitsrecht entscheiden Fristen oft über das Ergebnis. Diese laufen, ob man von ihnen weiß oder nicht.
Ergänzend: Arbeitsrecht
Außerdem beraten wir im Arbeitsrecht: Wir vertreten Arbeitnehmer bei Kündigung und Abfindung und beraten Arbeitgeber bei Personalmaßnahmen. Besonders dort, wo Arbeitsrecht und Insolvenzrecht zusammentreffen, bringen wir beide Rechtsgebiete zusammen.
01
Ab Zugang bleiben drei Wochen für die Kündigungsschutzklage. Wir prüfen die Kündigung, sichern die Frist und verhandeln über Weiterbeschäftigung oder Abfindung.
02
Lohn bleibt aus, der Insolvenzverwalter kündigt oder der Betrieb wird verkauft. Wir klären Insolvenzgeld, Kündigungsschutz und die Folgen eines Betriebsübergangs.
03
Restrukturierung, Sozialauswahl, Verhandlungen mit dem Betriebsrat: Wir beraten Arbeitgeber, damit Personalmaßnahmen sorgfältig vorbereitet und Form- und Verfahrensfehler vermieden werden.
So arbeiten wir
Ihr Anruf oder Ihre Nachricht erreicht unser Sekretariat. Unsere Rechtsanwaltsfachangestellten nehmen Ihr Anliegen auf, notieren laufende Fristen sofort und senden Ihnen die Mandatsunterlagen zu.
Ein Rechtsanwalt übernimmt Ihre Akte, sichtet die Unterlagen und ordnet Ihre Situation rechtlich ein – offen und ohne Beschönigung.
Sie erhalten eine klare Empfehlung mit Vorgehen, Zeitplan und einer transparenten Aussage zu den Kosten.
Wir verhandeln, stellen Anträge und vertreten Sie gegenüber Gericht, Insolvenzverwalter, Gläubigern oder Arbeitgeber – und bleiben ansprechbar, wenn Folgefragen entstehen.
Team
Zwei Rechtsanwälte und zwei Rechtsanwaltsfachangestellte: Das Sekretariat nimmt Ihr Anliegen auf und behält Fristen im Blick, die Anwälte bearbeiten Ihr Mandat – mit kurzen Wegen und direktem Draht.




„Eine Insolvenz ist kein Urteil über einen Menschen. Sie ist ein geordnetes Verfahren – und wer es kennt, kann es gestalten.“
– Rechtsanwalt Michael Vetter, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ratgeber
Wann Geschäftsleiter einen Insolvenzantrag stellen müssen, wie Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung geprüft werden und was bei Versäumnissen droht.
Wer Anspruch hat, welcher Zeitraum abgedeckt ist, welche Frist für den Antrag gilt und was mit Lohnrückständen außerhalb dieses Zeitraums geschieht.
Warum die Frist für die Kündigungsschutzklage so wichtig ist, wie eine Abfindung zustande kommt und was Sie jetzt nicht unterschreiben sollten.
Orientierung
Unsere Werkzeuge ersetzen keine Beratung, geben Ihnen aber schnell ein Gefühl dafür, wie dringend Ihre Lage ist. Es werden keine Daten übertragen.
Zehn Fragen zu Liquidität, Rückständen und Planung – mit einer Einschätzung, wie dringend Sie handeln sollten.
Tragen Sie den Tag ein, an dem Ihnen die Kündigung zugegangen ist – der Rechner zeigt das Ende der Klagefrist.
Wie ein Mandat abläuft, welche Kosten entstehen und wann Rechtsschutzversicherung oder Beratungshilfe greifen.
Häufige Fragen
Für juristische Personen wie GmbH, UG oder AG sowie für Gesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter (etwa die GmbH & Co. KG) gilt: Der Antrag ist ohne schuldhaftes Zögern zu stellen, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und spätestens sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung (§ 15a Abs. 1 InsO).
Die Fristen sind Höchstfristen: Sie dürfen nur ausgeschöpft werden, solange eine Sanierung ernsthaft und aussichtsreich betrieben wird. Im Zweifel sollte die Lage sofort geprüft werden.
Nein, nicht zwingend. Mit einem Insolvenzplan, in der Eigenverwaltung oder im Schutzschirmverfahren kann ein Unternehmen saniert und fortgeführt werden. Alternativ lässt sich der Geschäftsbetrieb im Wege der übertragenden Sanierung auf einen Erwerber übertragen. Je früher Sie handeln, desto mehr dieser Wege stehen offen.
Die Kosten besprechen wir mit Ihnen, bevor wir tätig werden. Für Verbraucher ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch gesetzlich auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt, sofern nichts anderes vereinbart ist (§ 34 Abs. 1 S. 3 RVG). Mit Unternehmen kann eine transparente Vergütungsvereinbarung getroffen werden, etwa über ein Zeithonorar oder eine Pauschale. Details finden Sie unter Ablauf & Kosten.
Wenn Sie sich gegen die Kündigung wehren wollen, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam (§ 7 KSchG) – auch wenn sie eigentlich unwirksam gewesen wäre. Mit unserem Fristenrechner ermitteln Sie Ihr Fristende.
Für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis zahlt die Agentur für Arbeit in der Regel Insolvenzgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgelts (§§ 165, 167 SGB III). Der Antrag muss innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis gestellt werden. Mehr dazu im Ratgeber Insolvenzgeld.
In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt die Kosten häufig. Wir klären die Deckung auf Wunsch für Sie.
Kontakt
Erreichbar Mo–Do 8–17 Uhr, Fr 8–15 Uhr – oder jederzeit per E-Mail. Ob drohende Zahlungsunfähigkeit, Post vom Insolvenzverwalter oder eine Kündigung: Unser Sekretariat nimmt Ihr Anliegen auf und notiert laufende Fristen sofort; anschließend bespricht ein Rechtsanwalt mit Ihnen, was jetzt zu tun ist.